Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verantwortlichen für die Umsetzung des Internetauftritts der Konferenz der Schulaufsicht in Schleswig-Holstein (KSSH) sind bemüht, die entsprechende Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Prüfstelle für barrierefreie IT

Das Land hat eine Prüfstelle eingerichtet, um die Barrierefreiheit seiner digitalen Angebote weiter zu verbessern.

Weitere Informationen und Kontakt

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 28.01.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.schleswig-holstein.de) und bezieht sich auf das BIK-Testergebnis nach dem entwicklungsbegleitenden BITV-Prüfverfahren von April 2014.

Diese Internetseite wird derzeit überarbeitet und in Kürze relauncht. Für die relaunchte Website wird ein WCAG-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • PDF-Downloads, die vor dem 20.11.2020 eingestellt wurden. Aufgrund der großen Anzahl der Dokumente werden diese, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind, schrittweise barrierefrei überarbeitet. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schrittweise durch eine solche ersetzt.
  • Zum Teil Untertitel von Videos. Bei neu eingestellten Video sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.schleswig-holstein.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Konferenz der Schulaufsicht in Schleswig-Holstein

Helge Daugs
Tel.: 0176-48380810

helgedaugs@hotmail.com

Beschwerdeverfahren

Beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen.

Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: 0431 988-1620

E-Mail: lb@landtag.ltsh.de