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Landesverband Schulaufsicht Schleswig-Holstein


Herzlich willkommen beim Internetauftritt der Konferenz der Schulaufsicht in Schleswig-Holstein!

Die Konferenz der Schulaufsicht in Schleswig-Holstein ist ein im Jahr 1990 gegründeter, eigenständiger Berufsverband. Dieser Verband agiert vorrangig als Interessenvertretung der Schulrätinnen und Schulräte des Landes Schleswig-Holstein in der Region.

Die Konferenz der Schulaufsicht in Schleswig-Holstein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. Eine Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Verbänden und anderen Berufsorganisationen bleibt unberührt.

Die Notwendigkeit einer Schulaufsicht ergibt sich aus dem Grundgesetz und dem Schulgesetz Schleswig-Holstein.

Gemäß Grundgesetz Artikel 7 Abs. 1  untersteht das gesamte Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland der Aufsicht des Staates.

Gemäß § 125 Abs. 1 des Schulgesetzes Schleswig-Holstein untersteht das Schulwesen der Aufsicht des Landes. Die Aufsicht umfasst die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung (Schulgestaltung) sowie die Beaufsichtigung der Schulen (Schulaufsicht).

Diese Aufgaben übernehmen die Schulrätinnen und Schulräte in der Region für die allgemein bildenden Schulen ohne Oberstufe.