Der Verband
Das gesamte Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland untersteht gemäß Artikel 7 Abs. 1 des Grundgesetzes der
Aufsicht des Staates.Durch das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz wird diese Aufgabe den Schulämtern als unterer Schulaufsicht
und dem Bildungsministerium als oberster Schulaufsicht zugeordnet.Am 14.02.1990 wurde aus der Schulräte-Arbeitsgemeinschaft heraus der Landesverband Schulaufsicht Schleswig-
Holstein als eigenständiger Berufsverband gegründet.Der Verband ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. Eine Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Verbänden und anderen
Berufsorganisationen bleibt unberührt.